Werkverkehrsversicherung

Immer dann, wenn ein Verkehrsunfall passiert ist, sind unterschiedliche Versicherungen relevant. Die allgemeine KFZ-Versicherung ersetzt beispielsweise angefallene Schäden des eigenen Autos. Die KFZ-Haftpflicht tritt dann einm, wenn ein anderes KFZ Schaden genommen hat. Diese beiden Versicherungen übernehmen jedoch keinen Ersatz für zerstörte, beschädigte oder gestohlene Ware. In einem entsprechenden Fall greift dann die sogenannte Werkverkehrsversicherung. Diese Versicherung in den Bereich der Transportversicherungen einzugruppieren. Sie bietet insbesondere Kleinunternehmer sowie dem Handel einen adäquaten Versicherungsschutz in den aufgeführten Fällen.

Leistungen der Werkverkehrsversicherung

Grundsätzlich werden hierbei immer die Schäden erstattet, die aufgrund von einem Transport im Rahmen eines Werkverkehrs auftreten. Man sichert hierbei Waren, Güter und das Werkzeug ab.

Leistungsübersicht:

  • Alle bestehenden Handelsware: Hierbei handelt es sich um Waren, die im nachfolgenden Prozess weiterverarbeitet werden
  • Reparaturwaren
  • Güter des eigenen Gebrauchs: Hierunter versteht man Werkzeuge, Arbeitsgeräte und Arbeitsmaschinen bzw. im Allgemeinen das Material
  • Persönliche Gegenstände der Fahrzeuginsassen, die dabei sind
  • Verpackung und Verpackungsmittel

Der Versicherungsschutz einer Werkverkehrsversicherung greift unter folgenden Aspekten:

  • Wenn das Transportmittel einen Unfall hat
  • Ein bestehender Einbruchdiebstahl im Fahrzeug
  • Diebstahl sowie die Unterschlagung des KFZ
  • Beim Vorliegen von Raub oder räuberischer Erpressung
  • Unterschiedliche Arten von höherer Gewalt
  • Dem Vorliegen von Elementarschäden
  • Fahrzeugschäden aufgrund von einem Blitzschlag, einer Explosion oder einem Brand

Eine Grundvoraussetzung für einen Ersatz eines Schadens bei dieser Versicherung ist jedoch, dass man die Waren auch in Vehikeln transportiert, die dafür auch vorgesehen und geeignet sind. Eine zulässige Belastungsgrenze der entsprechenden Fahrzeuge darf ebenso nicht überschritten werden. Das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis durch den Fahrer ist ebenso ein Muss sowie eine vernünftige und geeignete Sicherung des Transportgutes.

Diese Versicherung kann im Übrigen je nach Versicherung auch noch erweitert werden. Das betrifft hierbei beispielsweise das Einbruchrisiko sowie eine Unterschlagung oder einen Diebstahl. Das wird im Übrigen auch als Nachtzeitklausel bezeichnet. Hierbei wird entweder eine generelle Selbstbeteiligung oder ein höherer Beitrag verlangt. Vereinzelt ist die Nachtzeiklausel bei den Versicherungen integriert, wenn ein Werkstattwagen oder ein Servicefahrzeug genutzt wird.

Neben der Nachzeitklausel gibt es auch noch die sogenannte Domizilklausel. Diese Klausel greift immer dann, wenn ein versichertes Auto nicht in einer Garage, die abgeschlossen ist steht oder auf einem abgeschotteten Grundstück. Hier empfiehlt es sich die einzelnen Klauseln und Voraussetzungen der Versicherungsträger zu überprüfen und zu kontrollieren, um spätere böse Überraschungen zu vermeiden und alle Schäden, die hiermit einhergehen absichern zulassen.

Welche Kosten fallen bei der Werkverkehrsversicherung an?

Grundsätzlich erstattet diese Versicherung lediglich den Wiederbeschaffungswert der Ware, die verloren gegangen oder beschädigt wurde. Güter, die bereits in Gebrauch waren werden, nur zu einem Zeitwert ersetzt. Bei dieser Versicherung erfolgt also eine Berücksichtigung der altersgemäßen Abnutzung bei der Erstattung.

Kosten, die übernommen werden können:

  • Kosten, die im Rahmen der Beseitigung oder Bergung anfallen
  • Kosten, die im Rahmen der Schadensabwehr sowie der Schadensminderung anfallen
  • Kosten, die im Rahmen der Bereitstellung einer Alternative, wie ein Provisorium anfallen
  • Kosten für anfallende Lagerungen
Fazit

Die Werkverkehrsversicherung ist eine adäquate Ergänzung zur KFZ-Haftpflichtversicherung sowie zur KFZ-Rechtsschutzversicherung. Mit dieser Versicherung werden Kosten abgedeckt, die dadurch entstehen, dass Waren beim Transport beschädigt werden oder auch vollständig verschwinden. Unternehmer, die darauf angewiesen sind ihre Güter und Waren von Punkt A zu Punkt B zu transportieren können von dem Abschluss einer solchen Versicherung nur profitieren. 

Wichtig hierbei ist ganz gezielt Vergleiche und Angebote der unterschiedlichen Versicherungsträger zu vergleichen und sich mitunter auch nachhaltig beraten zulassen, bevor man tatsächlich eine entsprechende Versicherung abschließt. Das schützt davor zu teure Versicherungen mit zu wenig relevanten Versicherungsmodulen abzuschließen. Darüber hinaus, sollte auch dringend darauf geachtet werden, dass man ggf. einzelne Versicherungskomponenten hinzubuchen kann, um auch diese Versicherung in den einzelnen bestehenden Leistungen und Details so passend, wie möglich gestalten zu können.