Luftfahrtversicherung

Begeisterte Piloten wissen, dass sowohl die eigene Sicherheit als auch die der Passagiere und der Menschen am Boden oberste Priorität hat. Aus diesem Grund sollten alle, die das Fliegen lieben und gar nicht genug davon bekommen können, bereits vor ihren erstmaligen Einstieg ins Cockpit überlegen, wie Sicherheit effektiv gewährleistet werden kann.
Neben einer fundierten Pilotenausbildung, die viel theoretischen Unterricht sowie zahlreiche Stunden im Flugsimulator beinhaltet, ist der Abschluss einer Luftfahrtversicherung unbedingt empfehlenswert.

Für wen eignet sich eine Luftfahrtversicherung?
Eine Luftfahrtversicherung kann sowohl für privat als auch für beruflich genutzte Luftfahrzeuge und Luftfahrtbetriebe abgeschlossen werden. Jeder, der Halter folgender Luftfahrzeuge ist und das Luftfahrzeug privat nutzt, kann und sollte eine Luftfahrtversicherung abschließen:
  • Ultraleichtflugzeuge
  • Motorsegler
  • ein- oder zweimotorige Flugzeuge
  • Ballons
  • Helikopter
  • Luftsportgeräte (zum Beispiel Fallschirme)
Die Services der Versicherer

Die meisten Anbieter von Luftfahrtversicherungen sind sehr seriös und haben viel Erfahrung am Markt. So bieten fast alle Unternehmen eine fachkundige Beratung an, die online oder persönlich erfolgen kann. Vor Vertragsabschluss wird eine individuelle Risikoanalyse durchgeführt, auf deren Basis die Leistungen der Versicherung sowie die zu zahlenden Versicherungsbeiträge ermittelt werden. Bei den meisten Versicherungsunternehmen wird dem Versicherten ein konkreter Ansprechpartner zugeteilt, der für dessen Anliegen, auch nach Abschluss des Versicherungsvertrags, zuständig ist.

Der Ansprechpartner ist dabei Experte für einen bestimmten Luftfahrzeugtyp (vom Kleinflieger bis zum Businessjet sind die Kompetenzen weit gestreut). Darüber hinaus bieten die meisten Versicherungsunternehmen attraktive Einzel- und Flottenversicherungen an. Wer also mehr als ein Luftfahrzeug versichern möchte, muss nicht mehrere Versicherungsverträge abschließen, sondern kann einen Flottenversicherungsvertrag abschließen.

Im Schadensfall wird nach der Schadenmeldung die Expertise durch den Versicherer schnell und transparent angefertigt, so dass eine mögliche Auszahlung schnell erfolgt.

Was genau kann versichert werden?
Versichert werden können im Rahmen einer Luftfahrtversicherung immer alle zivilrechtlichen Ansprüche auf Grund gesetzlicher Haftungsbestimmungen.
Die Halter-Haftungsversicherung
Gemäß § 43 Luftverkehrsgesetz ist jeder Halter eines Luftfahrzeugs gesetzlich dazu verpflichtet, eine Halter-Haftungsversicherung abzuschließen. Diese Versicherung sichert Versicherungsnehmer gegen Ansprüche aus Personen- und Sachschäden Dritter ab. Der Schaden muss bei der Benutzung des Luftfahrzeugs entstanden sein.
Die Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung
Dieser Versicherungstyp schützt Versicherungsnehmer vor Ansprüche aus Personenschäden der Passagiere. Mitversichert sind mögliche Schäden an den mitgeführten Sachen von Fluggästen in Höhe der gesetzten Mindestversicherungssumme. Der Abschluss einer Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung ist im Falle von Personenbeförderungen (auch kostenlose Beförderungen!) gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kombi-Versicherung (Combined Single Limit – CSL)
Die kombinierte Halter- und Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung (Combined Single Limit – CSL) überzeugt mit einem umfassenden Versicherungsschutz durch eine einheitliche und höhere Versicherungssumme.
Die Luftfahrzeug Kaskoversicherung

Eine Luftfahrzeug Kaskoversicherung sichert Versicherungsnehmer aus der Luftfahrt gegen Teil- und Totalschäden ab. Im Versicherungsschutz enthalten sind alle Gegebenheiten und Gefahren, denen ein Luftfahrzeug typischerweise ausgesetzt sein kann. Bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme werden alle Schäden übernommen.

Sollten auch eine etwaige Sonderausrüstung oder besondere Instrumente beschädigt worden sein, zahlt die Versicherung diese nur dann, wenn dies vorab vertraglich über eine Sonderklausel vereinbart wurde. Versicherungsnehmer sollten daher unbedingt bedenken, dass eine Sonderausstattung nicht über eine Standardversicherung mitversichert ist. Die Prämie für den Schutz von Sonderzubehör ist immer abhängig davon, wie erfahren der Pilot ist und ob dieser bereits in der Vergangenheit seinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen musste.

Der Geltungsbereich einer Luftfahrtversicherung kann sich über ganz Europa und auch über die ganze Welt erstrecken. Auch dies wird im Vertrag festgehalten.

Die Insassen Unfallversicherung
Eine Insassen Unfallversicherung ist immer an das Luftfahrzeug gebunden und kann für Passagiere und die Besatzung abgeschlossen werden. Im Rahmen einer Insassen Unfallversicherung sind immer alle Unfälle des Versicherungsnehmers versichert, die im Betrieb des Luftfahrzeugs oder beim Be- oder Entladen sowie beim Ein- und Aussteigen entstehen können. Mitversichert sind außerdem alle Schäden, die bei einem Aufenthalt bei einer Zwischenlandung auf dem Flughafen oder auf dem Landeplatz entstehen können.
Die Luftfahrt Unfallversicherung
Eine Luftfahrt Unfallversicherung ist immer die perfekte Ergänzung zu einer privaten Unfallversicherung. Der Abschluss einer Luftfahrt Unfallversicherung ist deshalb wichtig, weil die meisten regulären Unfallversicherungen die Deckung von Unfällen aus der Luftfahrt ausschließen. Die Luftfahrt Unfallversicherung kann immer für Piloten, Flugschüler und Fluglehrer abgeschlossen werden.
Die Vorteile der unterschiedlichen Versicherungsarten im Überblick
  • die Versicherungssummen sind immer frei wählbar
  • durch eine einmalige Invaliditätsleistung und eine lebenslange Unfallrente profitieren Versicherungsnehmer von einer doppelten finanziellen Absicherung im Schadensfall
  • Invaliditätsleistungen sind bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent möglich
  • bei einer vollen Invalidität kann eine Auszahlung in Höhe von bis zu der fünffachen Invaliditätsgrundsumme erfolgen
  • kosmetische Operationen und Bergungskosten können häufig kostenfrei mitversichert werden
  • Krankenhaustagegeld
  • Todesfallabsicherung
Zusatzversicherungen

Zusätzlich zu den oben angeführten Versicherungen können noch verschiedene Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Ob und inwieweit sich diese für den Versicherungsnehmer lohnen, ist immer individuell. 

Es macht jedoch auf jeden Fall Sinn, wenn sich Piloten, Fluglehrer und Flugschüler unverbindlich über diese Versicherungsarten informieren:

  • Kriegsdeckung
  • subsidiäre Haftpflichtversicherung
  • Fluglehrer Versicherung
  • Flugplatzhalter Versicherung
  • Luftsportverein Versicherung
  • Flugveranstaltungs Versicherung
  • Drohnen- und Multicopter Versicherung
  • Versicherung für Produktions- und Unterhalterbetriebe
Brandneu: Die Pilotenrechtsschutzversicherung

Seit kurzer Zeit bieten viele Versicherungsunternehmen die neue Versicherungsart Pilotenrechtsschutzversicherung an. Diese Versicherung übernimmt alle Kosten, die auf Grund von europaweiten Ordnungswidrigkeiten- und Straftaten im Luftfahrtbereich entstanden sind. So sind beispielsweise Luftraumverletzungen durch den Einflug in Kontrollzonen mitversichert.

Zudem beinhaltet eine Pilotenrechtsschutzversicherung in der Regel eine kostenlose telefonische juristische Erstberatung zu allen Fragen betreffend dem Luftrecht. Die Beratung erfolgt dabei durch Luftfahrtjuristen.