Verkehrshaftungsversicherung

Transportunternehmen sind häufig von Unfällen, dem Verlust von Ware sowie von zeitlichen Verzögerungen (beispielsweise auf Grund von Staus oder dem Ausfall von Personal) betroffen. All diese unvorhersehbaren Gegebenheiten können dem Transportunternehmen viel Geld kosten. Aus diesem Grund sind Frachtfirmen gemäß § 7a GüKG und gemäß den Geschäftsbedingungen der Transportunternehmen dazu verpflichtet eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen.

Kostspielige Ware rundum geschützt

Logistiker, Spediteure und Frachtführer haften immer selber für beschädigte Ware und für finanzielle Schäden, die sich auf Grund von Lieferverzögerungen ergeben.

Der Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung ist für Transportunternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung schützt Versicherungsnehmer primär vor Schadensersatzforderungen der eigenen Kunden.

Mit einer Vekehrshaftungsversicherung sind immer alle Güter- und Vermögensschäden abgesichert. Der Versicherungsschutz kann meist während der Vertragslaufzeit auf den Betrieb ausgeweitet werden. Lediglich der Verzicht auf Leistungen, die im Versicherungsschutz inkludiert sind, um Kosten zu sparen, werden von Versicherungsunternehmen während der Vertragslaufzeit in der Regel nicht genehmigt. In einem solchen Fall muss der vertraglich festgelegte nächstmögliche Kündigungstermin eingehalten werden.

Wer braucht eine Verkehrshaftungsversicherung?

Eine Verkehrshaftungsversicherung wird von Unternehmen benötigt, die geschäftsmäßig fremde Güter und Waren kostenpflichtig selbst transportieren oder für den Transport andere Frachtführer beauftragen.
Für den Transport müssen zudem Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen eingesetzt werden.

Die Abdeckung
Im Rahmen einer Verkehrshaftungsversicherung sind sowohl Güterschäden (Verlust oder Beschädigung) als auch Vermögensschäden (Lieferverzögerungen, sonstiges fehlerhaftes Verhalten) versichert. Die Höhe des Versicherungsschutzes ist abhängig vom individuellen Risiko und von den folgenden Faktoren:
  • Warenart
  • Transportart
  • bekannte Gefahren
  • Länder

Sollte ein Schaden gemeldet worden sein, prüft das Versicherungsunternehmen die Sach- und Rechtslage. Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt die Versicherung die Kosten für diesen. Sollten unbegründete Ansprüche an das versicherte Transportunternehmen gerichtet werden, werden diese vom Versicherer abgewehrt.

Die Produkte der Verkehrshaftungsversicherung
Der Versicherungsschutz im Rahmen einer Verkehrshaftungsversicherung kann immer individuell gestaltet werden. So gibt es grundsätzlich eine Vielzahl von unterschiedlichen Versicherungsverträgen. Diese können unter anderem folgende Leistungen beinhalten:
  • Frachtführerhaftungsversicherung (auch für KEP Dienste)
  • Schwertransport- und Kranarbeitenhaftungsversicherung
  • Speditionshaftungsversicherung
  • Bergungs- und Abschlepphaftungsversicherung
Die Leistungen des Versicherungsunternehmens

Versicherungsunternehmen, die eine Verkehrshaftungsversicherung anbieten, ermitteln das Risiko vor Abschluss des Versicherungsvertrags individuell und umfassend. Dies ist natürlich auch online möglich. Die Vertragsgestaltung, insbesondere die Kosten für die Versicherung, werden dem Risiko angepasst. 

Die Deckungssummen können genauso variieren, wie der Geltungsbereich und individuelle Haftungsvereinbarungen. Versicherungsnehmer erhalten somit immer maßgeschneiderte Versicherungsverträge und einen optimalen Versicherungsschutz. Darüber hinaus bieten die Versicherer einen umfassenden Versicherungsschutz für die Risiken der Arbeit als Frachtführer an und stellen zudem Versicherungslösungen für Spediteure zur Verfügung. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten sowohl für reine Frachtvermittler als auch für selbstständige Fahrer und Lagerhelfer individuelle Lösungen an und übernehmen alle Risiken.